Bildungsurlaub - mein gutes Recht!

Bildungsurlaub - mein gutes Recht!

Die von uns angebotenen Bildungsreisen oder Wochenseminare sind nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer_innen einen Rechtsanspruch auf fünf Werktage Bildungsurlaub im Jahr. Auch eine Beantragung für Teilnehmer:innen aus anderen Bundesländern ermöglichen wir auf Anfrage.

Bildungsurlaub dient der beruflichen wie der politischen Bildung. Der Inhalt muss nicht notwendig im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen.  Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu zahlen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Die angemeldeten Teilnehmer_innen der Bildungsreise / des Seminars erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid der Behörde. Beide Dokumente sind bei Beantragung der Freistellung dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsreise / des Seminars vorliegen. Nach Beendigung der veranstaltung erhalten alle Teilnehmer_innen von uns eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber auf verlangen vorzulegen ist.

Bildungsurlaub machen ! Erklärvideo DGB Bildungswerk.

Natürlich können auch Personen ohne rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub an unseren Reisen teilnehmen!