Als vor 50 Jahren – am 6. Juni 1971 – 374 Frauen öffentlich im Magazin „Stern“ bekannten „Ich habe abgetrieben “, gab es nicht nur einen Aufschrei, sondern der zweiten deutschen Frauenbewegung enormen Schwung. Der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB galt seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1871 als Straftat und trieb etliche Frauen mit ungewollten Schwangerschaften in die Illegalität. Mit der öffentlichen Selbstbezichtigung wurde die Frage der körperlichen Selbstbestimmung von Frauen auf die Tagesordnung gesetzt.
50 Jahre nach dem Appell im „Stern“ existiert der § 218 im StGB noch immer. Zwar werden Schwangerschaftsabbrüche innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung, nicht mehr strafrechtlich verfolgt, verboten sind sie nach wie vor. Die Debatte über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach §219a hat die Frage der weiblichen Selbstbestimmung in den vergangenen Jahren wieder verstärkt in die Öffentlichkeit zurückgeholt. Zunehmend werden Ärzt*innen angezeigt, die Abtreibungen vornehmen und darüber auf ihrer Homepage informieren. Dass diesen Anzeigen auch Verurteilungen folgen, zeigt der prominente Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die sich mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Verurteilung wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB wehrt. In der politischen Debatte geht es jedoch weniger um Werbefreiheit oder -verbot für Ärzt*innen als um Frage, ob Frauen selbst über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können.
Warum es bei der Frage, wer über die Reproduktionsfähigkeit bestimmt, also ob Frauen Kinder zur Welt bringen oder nicht, auch um Demokratie geht, darüber diskutieren
Kersten Artus, Vorsitzende von pro familia Hamburg;
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin und
Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin.
Moderation: Kathrin Deumelandt (RLS Hamburg)
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